Transparenz – Sicherheit – Vertrauen, das sind die Werte von Pflege Sorgenfrei. Genau an diesen Werten lassen wir uns messen. In Verbindung mit unseren Ethik-Grundsätzen und unserem Leistungsversprechen, ergeben sich für Sie die wichtigsten Merkmale für eine perfekte Partnerschaft.
Transparenz - Sicherheit - Vertrauen bedeutet: keine versteckten Kosten, keine Überraschungen nach Vertragsabschluss und persönliche Betreuung durch unser Team während der gesamten Laufzeit. Diese Form der Betreuung, beutete Sicherheit für Sie. Das Vertrauen unserer Kunden verdienen wir uns jeden Tag neu. Nur wenn die Lösung auf für Ihre Anforderungen passt, sind wir zufrieden.
„Unsere Ethik“ bei Pflege Sorgenfrei
Wir achten auf gegenseitigen Respekt und Wertschätzung. Bei einer individuellen häuslichen Betreuung verbringen Pflegekraft und zu betreuende Person sehr viel Zeit miteinander. Am Anfang ist es daher sehr wichtig, durch Gespräche und detaillierter Wochenplanung ein abgestimmtes Miteinander zu finden. Zwischen beiden entsteht oft ein sehr enges und gutes Verhältnis. Die Betreuung sollte nicht als reines Dienstverhältnis wahrgenommen werden. Mit der zu betreuenden Person und den Familienangehörigen entsteht oft ein freundschaftliches Verhältnis. Da die Pflegekraft immer auch selbst über die Anstellung bei einer Familie entscheidet, ist hier ein hohes Maß an gegenseitigem Respekt und Wertschätzung Ausschlag gebend. Pflege Sorgenfrei achtet darauf, dass es den Pflegekräften gut geht. Wir sprechen gerne von einer guten und stabilen Situation für beide Seiten. Fast alle Pflege- und Betreuungssituationen können im Rahmen der häuslichen Betreuung übernommen werden. Die Betreuungskraft kann aufgrund Ihrer Erfahrung und Qualifikation eine häusliche Betreuung und Pflege übernehmen. Es gibt nur wenige Krankheitsbilder und Symptome die eine Betreuung im eigenen Zuhause unmöglich machen. In einem detaillierten Fragebogen ermitteln wir die Zumutbarkeit und Machbarkeit der Betreuung. Art und Umfang der Betreuung werden der Betreuungskraft vorgestellt. In fast allen Fällen finden wir zusammen mit der Familie eine gute Lösung und die Betreuung kann ausreichend sichergestellt werden.
Diese Leistung der Pflegeversicherung steht allen Pflegebedürftigen zu. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegebedarf ab, der im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (kurz NBA) festgestellt wird. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt vor Ort, in welchem Maß die zu betreuende Person noch alltagstauglich ist. Auf der Grundlage dieser Erhebung wird die Person in einen Pflegegrad eingestuft. Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann auch wie viel Pflegegeld Sie monatlich bekommen.
Pflegegrad 2 332 €
Pflegegrad 3 573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5 947 €
Das Verhinderungspflegegeld ist dafür da, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die Pflege Ihres Angehörigen nicht selbst leisten können. Dies kann in Form der 24-Stunden -Betreuung geschehen. Sie haben die Möglichkeit während des eigenen Urlaubs oder im Fall einer Krankheit für mehrere Wochen die Verhinderungspflege zu nutzen. So bekommen Sie das Verhinderungspflegegeld für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen pro Jahr. Die Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612 € können jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.
50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Pflege Sorgenfrei unterstützt Sie gerne bei der Beantragung.
Leistungen durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können sich auf monatlich 201,50 € belaufen.
Die Betreuungskosten gelten als Haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer angerechnet werden – dies gilt auch bei ausländischen Dienstleistern. Hierzu muss es sich jedoch um ein seriöses Angebot handeln, bei dem alle steuerlichen Anforderungen der monatlichen Rechnungsstellung erfüllt werden. Der steuerliche Vorteil* kann auch von Kindern der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.
*Bitte den Anspruch mit Ihrem Steuerberater abklären.