Nein, denn kein Mensch kann 24 Stunden arbeiten und es ist zudem rechtlich verboten. Grundsätzlich gilt das jeweilige Arbeitsrecht des Landes, aus dem die Betreuungskraft entsendet wird. Die Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Dieser regelt die Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit dem jeweilig geltenden ausländischen Arbeitsrecht. Innerhalb Deutschlands gilt dann allerdings ergänzend auch das Deutsche Arbeitsrecht in Bezug auf die Mindestanforderungen. Insbesondere wird auf Höchstarbeitszeiten, Mindestlohn und Ruhezeiten geachtet.
Pflege Sorgenfrei legt Wert auf kompetente Beratung zu allen Themen der häuslichen Betreuung. Wir kümmern uns um die kompletten Vertragsverhandlungen in Zusammenarbeit mit seriösen Partnerunternehmen aus Osteuropa. Unsere Betreuungskräfte arbeiten nach dem Entsendegesetz im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit und 100% legal in Deutschland.
• komplette Abwicklung aller Vertragsverhandlungen
• Zusammenarbeit mit seriösen Partnerunternehmen aus Osteuropa
• Betreuungskräfte arbeiten nach dem Entsendegesetz im Rahmender EU-Dienstleistungsfreiheit
• 100% Legalität
• Sozialversichert
• Kranken- / EU-Auslands-Krankenversichert
• A1-Bescheinigung
• Organisierte An- und Abreise bis vor die Haustür
Die Freizeitgestaltung der Pflegekräfte wird immer in Absprache mit Ihnen geregelt. Bei den meisten unserer Betreuungskräfte entsteht sehr schnell ein Gefühl von Familienzugehörigkeit und durch gegenseitiges Verständnis regeln sich diese Punkte meist von selbst.
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Ihnen und dem Unternehmen aus dem europäischen Ausland abgeschlossen. Sie sind kein Arbeitgeber, sondern Dienstleistungsempfänger.
IIm Normalfall benötigen wir 5-7 Werktage, um die richtige Betreuungskraft für Sie zu finden und die Anreise zu organisieren.
Natürlich versuchen wir die Betreuungskräfte so zu organisieren, dass sich im optimalen Fall zwei Personen im Wechsel die Betreuung aufteilen und sich im Zyklus zwischen zwei und drei Monaten ablösen. Die Betreuungsleistung ist jederzeit gewährleistet. Ein wichtiges Thema ist an dieser Stelle auch die Wertschätzung und Wohlfühlsituation der Betreuungskräfte bei Ihnen. Aus diesem Grund ist gegenseitiger Respekt in unseren Werten fest verankert.
Grundsätzlich wird keine Betreuungskraft entsendet, deren Sprachqualifikation nicht vorher geprüft wurde.
Die Unterschiede in der sprachlichen Qualifikation spiegeln sich in der Einstufung der Pflege-Bayern Kategorien wieder. Neben der fachlichen Qualifikation, hat die sprachliche Qualifikation eine Auswirkung auf die Höhe der Dienstleistungskosten.
Wir stimmen diese Anforderung in unserem persönlichen Beratungsgespräch genau mit Ihnen ab und finden die richtige Betreuungskraft für Sie. In manchen Fällen steht nicht die sprachliche Qualität, sondern sicher die betreuerische Qualität im Vordergrund.
Nein. Die Betreuungskräfte werden nach der EU-Dienstleistungsfreiheit von Ihrem Arbeitgeber für den Einsatz entsendet. Sie haben einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Dieser hat sicher zu stellen, dass die Betreuungskraft zum Zeitpunkt der Entsendung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Sie als Empfänger dieser Dienstleistung haben keine Meldepflicht.
Die Kündigungsfrist mit dem jeweiligen Entsendunternehmen beträgt wechselseitig 14 Tage. Sonderkündigungsrechte sind in den jeweiligen Verträgen geregelt.
Pflege Sorgenfrei ist Ihr Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit. In besonderen Situationen, wie z.B. bei Ableben der zu betreuenden Person, begleiten wir Sie bei der gesamten Kommunikation und finden eine geeignete Lösung.
Gegenseitigen Respekt - Wertschätzung – Legalität, sind die Grundlagen der Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Durch unsere persönliche Betreuung vor Ort machen wir uns ein Bild der individuellen Situation und stimmen mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Betreuungskonzept ab. Dadurch stellen wir sicher, dass die Betreuungskraft zu Ihnen passt. Gleichzeitig spielen die Zumutbarkeit und Machbarkeit eine große Rolle. Auch den Betreuungskräften soll es gut gehen. Als oberste Prämisse sehen wir die soziale Absicherung und Legalität der Betreuung.
Die individuelle häusliche Betreuung sichert die pflegeunterstützenden Betreuungsaufgaben in Ihrem, oder dem Haushalt Ihrer Angehörigen. Selbstverständlich arbeitet niemand 24 Stunden am Tag. Das wäre unvereinbar mit deutschem Arbeitsrecht. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Betreuungskraft für den Zeitraum der Betreuung mit Ihnen oder der zu betreuenden Person im selben Haushalt wohnt. Dadurch kann auf unvorhersehbare Situationen schnell reagiert werden. Durch den Dienstleistungsvertrag ist eine gesetzkonforme Wochenarbeitszeit geregelt. In Abstimmung mit Ihnen und der Betreuungskraft werden Ruhephasen und Ausgleichszeiten organisiert. Pflege-Bayern unterstütz gerne dabei (z.B. durch Einsatz eines Wochenplanes) für beide Seiten eine gute und stabile Situation zu schaffen.
Selbstverständlich! Pflege Sorgenfrei vermittelt als Agentur, den Kontakt zwischen Ihnen und dem ausländischen Dienstleistungsunternehmen.
Dieses Unternehmen entsendet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die häusliche Betreuung. Dies erfolgt nach den Regularien der EU-Dienstleistungsfreiheit. Der Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Dienstleister bildet die Grundlage, die jeweilige Betreuungskraft nach Deutschland legal zu entsenden.
Wir legen großen Wert auf die Auswahl der richtigen Betreuungskräfte, abgestimmt auf Ihre individuellen Ansprüche. Sollte im Fall der Fälle trotzdem die Zusammenarbeit und das zwischenmenschliche Miteinander nicht passen, wird vom Dienstleister innerhalb weniger Tage ein Personalwechsel veranlasst. Die Betreuungskraft bleibt in jedem Fall solange, bis der Personaltausch möglich ist.
Alle Betreuungskräfte sind Krankenversichert und kann durch die zusätzliche EU-Auslandskrankenversicherung auch einen deutschen Arzt aufsuchen. In den meisten Fällen setzt sich die Betreuungskraft selbst mit seinem Arbeitgeber in Verbindung. Sollte dies nicht der Fall sein, oder etwas Unvorhergesehenes passieren, sind wir Ihr Ansprechpartner und regeln die Angelegenheit. Ein Personaltausch ist in diesem Fall durch den Arbeitgeber der Betreuungskraft abgesichert.
Der Betreuungszeitraum beträgt durchschnittlich 2 - 3 Monate. Natürlich kann die Intensivität der Betreuung auch eine Auswirkung auf den Einsatzzeitraum der Betreuungskraft haben. Wir legen großen Wert auf eine gute und stabile Situation für beide Seiten und dass die gleichen Betreuungskräfte mehrfach bei Ihnen zum Einsatz kommen. Wir von Pflege Sorgenfrei nehmen uns hier für jeden Fall persönlich Zeit um eine optimale Betreuung sicher zu stellen.
Alle medizinischen Aufgaben sind aus gesetzlichen Gründen nicht erlaubt. Dazu zählt auch die Verabreichung von Medikamenten.
Die Betreuungskraft darf an die Einnahme der Medikamente erinnern.
Genaue Informationen finden Sie unter Leistungen der Betreuungskräfte.
Die meisten unserer Betreuungskräfte besitzen einen Führerschein, dieser ist auch in Deutschland gültig.
Die Grundsätze bei Pflege Sorgenfrei sind Wertschätzung und Respekt. Ihre Betreuungskraft wird alles dafür tun, dass Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden erhalten bleibt und den Alltag der zu betreuenden Person angenehm gestalten. Sie können der Betreuungskraft den Aufenthalt ebenfalls angenehm gestalten und damit dafür sorgen, dass sie gerne zu Ihrem nächsten Einsatz kommt. Eine freundliche Umgebung, ein herzliches Willkommen und Wertschätzung für die Aufgabe sind die Grundlage für eine gute Beziehung. Wir vermitteln Betreuungskräfte nur in ein Umfeld, in dem einige Mindestanforderungen gegeben sind. Dazu zählen: ein eigenes Zimmer mit Tageslichtfenster, Schrank und Bett, sowie die Mitbenutzung des Bades. Schön ist weiterhin, wenn Ihre Betreuungskraft am täglichen Leben teilnimmt. Gemeinsame Essen, Fernsehen und soziale Einbindung. Ein Internetzugang über WLAN ermöglicht unseren Betreuungskräften zusätzlich mit ihrer eigenen Familie in Kontakt zu bleiben und Aufgaben in eigener Sache zu erledigen. Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des normalen Verbrauchs sind immer frei.
Ihre Betreuungskraft ist Mitarbeiter bei einem unserer osteuropäischen Partnerfirmen und dort fest angestellt. Sie als Kunde erhalten eine monatliche Rechnung. Davon führen unsere Kooperationspartner sämtliche Sozialabgeben ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Ihr Gehalt im Heimatland direkt vom Arbeitgeber.
Betreuungskräfte übernehmen alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Grundpflege und Haushaltsführung stehen. Aus rechtlichen Gründen ist es der Betreuungskraft nicht erlaubt, medizinische Pflege durchzuführen. Unter medizinischer Pflege versteht man nach SGB V u.a. das Verabreichen von Injektionen, Verabreichen von Medikamenten und das Versorgen von Wunden. Sollte im Bereich der medizinischen Pflege ein Bedarf bestehen, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit dem medizinischen Pflegedienst. In den meisten Fällen entsteht eine gute Zusammenarbeit zwischen Betreuungskraft und dem medizinischen Pflegedienst.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns wenden.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Ihr Team von Pflege Sorgenfrei
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